Im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Gröbenzell informierte Dr. Daniel Holmer, Bürgermeisterkandidat und Sportreferent im aktuellen Gemeinderat, über die anstehenden Veränderungen im Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung und begrüßte Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen, Schulen, Kinderbetreuung und Kommunalpolitik. Ziel des Abends war es, frühzeitig über den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu informieren und insbesondere Vereinen konkrete Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Holmer betonte die wachsende Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen und lokalen Vereinen, da gerade im Nachmittagsbereich ein erheblicher Bedarf an qualifizierten Angeboten und Personal entsteht.
Den fachlichen Hauptvortrag hielt Ben Schulze, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München. Er erläuterte die rechtlichen Grundlagen des ab 2026 geltenden Ganztagsanspruchs, der schrittweise eingeführt wird: Beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe im Schuljahr 2026/27 wird der Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis schließlich alle Grundschulkinder einbezogen sind. Eltern erhalten damit das Recht auf eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen. Zudem ist vorgesehen, dass ein Großteil der Schulferien ebenfalls durch Betreuungsangebote abgedeckt wird. Schulze stellte klar, dass kein Kind verpflichtet ist, den Ganztag zu besuchen, der Bedarf jedoch voraussichtlich deutlich steigen wird.
Die politischen Zielsetzungen hinter dieser Reform sind vielschichtig. Einerseits soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, andererseits geht es um die Reduzierung von Bildungsungleichheiten, den Abbau von Lernrückständen sowie den qualitativen und quantitativen Ausbau bestehender Betreuungsangebote. Auch infrastrukturelle Maßnahmen – etwa die Erweiterung von Sporthallen und Bewegungsflächen – sind Bestandteil der Förderprogramme. Bildungseinrichtungen stehen dadurch vor der Aufgabe, ihre Rolle neu zu definieren: Schulen werden zunehmend zu Koordinationszentren, die externe Partner einbinden, pädagogische Konzepte erweitern und organisatorische Verantwortung übernehmen müssen.
Ein wesentlicher Teil des Vortrags widmete sich den unterschiedlichen Organisationsformen des Ganztags. Neben gebundenen Ganztagsschulen, bei denen sich Unterricht und Betreuung über Vor- und Nachmittag verteilen, gewinnen vor allem offene Ganztagsmodelle an Bedeutung, bei denen die Betreuung im Anschluss an den regulären Unterricht erfolgt. Ergänzend existieren Mittagsbetreuungen, Horte und Ferienangebote, die jeweils eigene Zuständigkeiten und Finanzierungsstrukturen aufweisen. Für Kommunen und Träger bedeutet dies einen hohen Abstimmungsbedarf, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, flexible und bedarfsgerechte Modelle zu entwickeln.
Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Sportvereine. Diese verfügen über Bewegungskompetenz, qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie etablierte Vereinsstrukturen. Zugleich kämpfen viele Vereine mit Personalknappheit, Ehrenamtsmangel und begrenzten Hallenzeiten. Der Ganztag eröffnet hier neue Chancen: Durch Kooperationen mit Schulen können Vereine zusätzliche Einnahmequellen erschließen, neue Mitglieder gewinnen und perspektivisch sogar hauptamtliche Stellen schaffen. Gleichzeitig profitieren Schulen von der fachlichen Expertise und den vorhandenen Trainingsstrukturen der Vereine.
Als praktikabler Einstieg wurde empfohlen, Kooperationen zunächst niedrigschwellig zu gestalten. Ein wöchentliches Bewegungs- oder Sportangebot von etwa 60 Minuten kann bereits ausreichen, um Erfahrungen zu sammeln und Strukturen aufzubauen. Umfangreiche Trägerschaften oder ganztägige Betreuungsmodelle sollten erst nach einer Erprobungsphase in Betracht gezogen werden. Zudem wurde betont, dass Angebote altersgerecht differenziert sein sollten: Große Altersspannen innerhalb einer Gruppe – etwa von der ersten bis zur vierten Klasse – gelten als pädagogisch problematisch, weshalb getrennte oder flexible Klassenmodelle sinnvoller erscheinen.
Ein weiterer zentraler Punkt der Veranstaltung war die Finanzierung. Vorgestellt wurden sowohl pauschale Vergütungsmodelle zwischen Schulen und Vereinen als auch Einzelverträge nach Tarif des öffentlichen Dienstes für qualifiziertes Personal. Darüber hinaus existieren staatliche Investitionsprogramme für Infrastrukturmaßnahmen, die jedoch vielerorts noch nicht vollständig ausgeschöpft werden. Für Kommunen ergibt sich hier die Chance, gezielt in Sportstätten, Mehrzweckräume und Bewegungsflächen zu investieren. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Fördermittel häufig Eigenanteile voraussetzen und somit eine sorgfältige finanzielle Planung notwendig ist.
In der anschließenden Diskussion standen neben organisatorischen Fragen auch pädagogische Aspekte im Vordergrund. Nicht jedes Kind profitiert gleichermaßen von langen Betreuungstagen, weshalb individuelle Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden müssen. Für Vereine bedeutet dies, dass neben sportfachlicher Qualifikation zunehmend pädagogische Kompetenzen erforderlich sind. Trainerinnen und Trainer im Ganztag benötigen Fähigkeiten im Umgang mit heterogenen Gruppen, Konfliktlösung und kindgerechter Didaktik. Entsprechende Fortbildungen und Qualifizierungsangebote werden daher künftig eine zentrale Rolle spielen.
Insgesamt machte der Abend deutlich, dass der schulische Ganztag nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, sondern auch ein strategisches Entwicklungsfeld für Bildungseinrichtungen und Vereine ist. Erfolgreiche Umsetzung wird davon abhängen, wie gut Kooperationen aufgebaut, finanzielle Mittel genutzt und pädagogische Qualität sichergestellt werden. Frühzeitige Abstimmung zwischen Schulen, Kommunen und Vereinen kann dabei entscheidend dazu beitragen, den Ganztag nicht nur organisatorisch, sondern auch inhaltlich gewinnbringend zu gestalten.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist auf der unter https://youtu.be/9zsESjBrebk abrufbar.