#CxUFAIL: Mal eben Omas gegen Rechts dissen

So, wir werden es ja nun in den nächsten 4 Jahren mit einem Kanzler Friedrich Merz und seinem Gefolge zu tun haben.

Damit wir uns alle in 4 Jahren dann erinnern können, was uns da für eine Regierung ins Haus geflattert ist, werden wir hier unter der Rubrik #CxUFAIL mitdokumentieren, was die da so alles treiben.

Heute Folge 1: mal eben eine kleine parlamentarische Anfrage starten (als ob es jetzt 3 Tage nach der Wahl nicht andere Themen gäbe) , https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015035.pdf, um Organisationen, die sich zuletzt gegen Nazis und rechte Politik (und in diesem Zusammenhang auch gegen die CxU) gewendet haben, auf ihre Gemeinnützigkeit hin zu überprüfen.

https://aktion.campact.de/gemeinnuetzigkeit/cdu-angriff-auf-zivilgesellschaft/teilnehmen

Weitere Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/kritik-an-unions-anfrage-zu-politisch-aktiven-vereinen-reisst-nicht-ab-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/union-setzt-mit-551-fragen-gemeinnuetzige-organisationen-unter-druck-linke-und-gruene-ueben-scharfe-kritik-a-b48f89b3-2460-4400-aad4-dac99ede9284

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/retourkutsche-nach-demos-cdu-csu-und-die-ngo-finanzfrage,TyXyUxr

Hier eine KI generierte Zusammenfassung der Originalanfrage:


Die Drucksache 20/15035 des Deutschen Bundestages vom 24. Februar 2025 ist eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen. Anlass sind Proteste gegen die CDU, die teilweise von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Die Fragesteller thematisieren die Frage, inwieweit solche Organisationen, die mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch aktiv sein dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.

Laut Abgabenordnung gilt eine Körperschaft als gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Die CDU/CSU-Fraktion sieht in den Protesten gegen die CDU eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der Bundestagswahl, was ihrer Ansicht nach nicht vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Zudem wird die Zweckmäßigkeit von Förderprogrammen wie “Demokratie leben!” infrage gestellt, insbesondere wenn geförderte Organisationen an solchen Protesten beteiligt sind.

Die Anfrage betont, dass staatlich finanzierte Organisationen politische Neutralität wahren müssen und weder direkt noch indirekt Wahlkampfunterstützung für oder gegen eine Partei leisten dürfen, da dies den Grundsatz der Chancengleichheit verletze. Gleichzeitig wird anerkannt, dass gemeinnützige Organisationen politische Bildungsarbeit leisten dürfen, solange sie nicht parteiergreifend agieren.

Weiterhin wird auf Berichte verwiesen, wonach zahlreiche NGOs, die sich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Ministerien erhalten. Dies könnte, so die Fragesteller, ein Spannungsverhältnis darstellen, insbesondere wenn diese Organisationen aktiv in die politische Meinungsbildung eingreifen, was als Verstoß gegen die demokratische Grundordnung gewertet werden könnte.

Als Beispiel wird der Verein “Omas gegen Rechts” genannt, der über das Programm “Demokratie leben!” Fördermittel erhalten haben soll. Obwohl der Verein angibt, sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren, gehöre auch staatliche Förderung zu seinen Einnahmequellen. Ähnliche Vorwürfe werden gegenüber Umweltorganisationen wie dem BUND erhoben, die sich in politische Debatten einmischen. Während diese argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen könnten.

Insgesamt zeigt die Anfrage ein rechtliches Spannungsfeld auf: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich im Rahmen ihres Satzungszwecks gesellschaftspolitisch zu äußern; andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang mehrere Fragen an die Bundesregierung, darunter:

1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20. Legislaturperiode mit Bundesmitteln gefördert, und in welcher Höhe?

2. Wie unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von mildtätigen und politisch aktivistischen gemeinnützigen Körperschaften?

3. Gibt es Fälle, in denen Finanzbehörden Organisationen wegen politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Regelung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (§ 52), die es steuerbegünstigten Körperschaften erlaubt, vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen?

5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst aus politischen Debatten heraushalten?

6. Werden derzeit Fördermittel für Organisationen überprüft, die sich parteipolitisch betätigen?

Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über die Grenzen der politischen Betätigung gemeinnütziger, staatlich geförderter Organisationen zu erhalten und mögliche Verstöße gegen die politische Neutralität aufzudecken.


Reinhard Jurk