Förderprogramm für Lastenräder und Radanhänger

Unter dem Titel „Kinder- und Lastenbeförderung mit dem Fahrrad“ haben die Grünen und der AK Verkehr der Gröbenzeller Agenda 21-Initative folgenden Antrag an die Gemindeverwaltung gestellt:

Die Gemeinde Gröbenzell möge ein Programm zur Förderung von Lastenrädern und Fahrrad-Lastenanhänger in der Gemeinde Gröbenzell schaffen.
Hierbei soll ein Modell zur Miete von gemeindeeigenen Lastenrädern ebenso wie eine Vergabe von Zuschüssen für den Kauf privater Lastenräder und Fahrrad-Lastenhänger geschaffen werden. Dabei soll die gemeinschaftliche selbstorganisierte Nutzung eines Lastenrades von mehreren Haushalten besonders gefördert werden. Lastenräder oder Fahrradanhänger eignen sich hervorragend für innerörtliche Transportaufgaben – sei es für Lasten oder Kinder (oder beides). Ziel des Programms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine günstige, schadstoffarme, lärmreduzierte, flächensparende und verkehrssichere Mobilität im Ortsgebiet zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Klimaschutz in Gröbenzell zu leisten.
Begründung:
Der Klimaschutz kommt im Verkehrssektor bislang nicht voran. Die Zahl der Fahrzeuge, die in Gröbenzell zugelassen sind, steigt von Jahr zu Jahr, ebenso Durchschnittsgröße und -gewicht der Fahrzeuge und die Zahl der Fahrten auf der Staatsstraße.
Geschätzt ist etwa ein Viertel der Fahrzeugbewegungen auf der Gröbenzeller Staatsstraße Binnenverkehr, also Fahrten von Gröbenzell nach Gröbenzell mit dem PKW auf Strecken von 1-3 km Länge. In sehr vielen Fällen sind dies Einkaufsfahrten zwischen dem Wohnort und den am Ortsrand gelegenen Großmärkten. Viele dieser Fahrten wären auch mit Lastenrädern oder Fahrrädern mit Lastenanhängern möglich, mit denen die eingekauften Waren bequem nach Hause transportiert werden könnten. Lastenräder bzw. Fahrräder mit Lastenanhängern könnten die Zahl der PKW-Fahrten im Ort spürbar reduzieren, damit auch den Lärm, die Emissionen und den Energieverbrauch reduzieren sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Manche Familie könnte z.B. auf einen Zweitwagen verzichten, wenn sie eine bequeme Alternative für den Transport von Lasten und Personen, insbesondere Kindern, hätte.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts 2019 verfolgt die Gemeinde Gröbenzell offiziell und nachhaltig den Ausbau der Radverkehrs-infrastruktur. Klimaschutzrelevante Ziele sind hierbei maßgebliche Faktoren für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen, aber auch die Verbesserung der Lebens-
und Aufenthaltsqualität innerhalb des Ortsbereichs durch einen hohen Radverkehrsanteil. Zur Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur gehört auch die Schaffung von leistungsfähigen Radwegeführungen und Fahrradabstelleinrichtungen für Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger.
Vorschlag für ein Förderprogramm:
1) Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten
Die Gemeinde Gröbenzell hat sich für ein Modellprojekt zur Lastenradmiete des Freistaates Bayern beworben, siehe Link: https://www.lastenrad.bayern.de/
Wenn Gröbenzell den Zuschlag für ein solches Projekt erhält, soll damit ein Modell zur Miete von gemeindeeigenen Lastenrädern geschaffen werden.
2) Zuschuss zum Kauf von privat genutzten Lastenrädern und Fahrrad-anhängern
Förderfähig sollen im Handel angebotene ein- oder zweispurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder zum Lasten- und/oder Personentransport (mit und ohne E-Motor- Tretunterstützung bis 25 km/h) sein, sowie Fahrradanhänger, die dieselben Zwecke erfüllen.
Gefördert werden Neu- und Gebrauchtfahrzeuge. Das geförderte Fahrzeug bzw. Anhänger muss mindestens 36 Monate ab Kaufdatum selbst genutzt bzw. gehalten werden. Ein vorzeitiger Verkauf wäre an das Umweltamt der Gemeinde Gröbenzell zu melden und der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. Die Gemeinde behält sich Kontrollen vor. Zuschüsse aus Programmen des Bundes oder Landes sind ggf. vorrangig zu nutzen und ersetzen die kommunale Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gröbenzell für maximal ein Fahrzeug je Haushalt. Der Antrag ist spätestens 1 Monat nach Kauf bei der Gemeinde einzureichen unter Vorlage eines Kaufnachweises und des Zahlungsbeleges.
Die Höhe der Förderung beträgt 300€ bei Lastenrädern unabhängig von der Antriebsart, 50% des Kaufpreises bis maximal 300 € für einen Fahrradanhänger, der zum Lasten- oder Kindertransport zugelassen ist.
3) Besondere Förderung für gemeinschaftliche selbstorganisierte Nutzung eines Lastenrades von mehreren Haushalten oder für gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Gröbenzell.
Wenn mindestens 3 Haushalte sich ein gemeinsames Lastenrad bzw. einen Lastenanhänger anschaffen und die gemeinsame Nutzung selbstverwaltet organisieren, erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 500,- €. Die gemeinsame Nutzung ist von allen Nutzern schriftlich auf dem Antrag bzw. Verwendungsnachweis zu bestätigen. Diese besondere Förderung einer gemeinschaftlichen Nutzung steht auch für als gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und
Wirkungskreis in Gröbenzell zur Verfügung, sofern der Vorstand diese gemeinschaftliche Nutzung schriftlich bestätigt.
Das Förderprogramm wird auf zunächst 100 Förderfälle, aber maximal auf 30.000 Euro begrenzt und ist danach auf seine Wirksamkeit hin zu evaluieren.
September 2020, Agenda21 Gröbenzell – AK Verkehr
Walter Voit, Referent für Verkehr, Energie und Klimaschutz

Der Antrag wurde leider mehrheitlich abgelehnt.